Mitgliederbeiträge
Mitgliederbeiträge seit der Mitgliederversammlung am 3. Februar 2007: |
Alle Sportarten Familienbeitrag*
90 €
Der Familienbeitrag ist der max. Betrag. Die Mitglieder können ohne weitere Kosten in allen Sportarten des Vereins aktiv teilnehmen. |
|
Fußball Tennis
64 € |
|
Freizeit- und Breitensport
44 € |
|
Alle Sportarten 14 - 17 Jahre
30 € |
|
Alle Sportarten < 14 Jahre
24 € |
|
Grundbeitrag
24 € |
|
Aktive / Passive Senioren (ab 65 Jahren)
19 € |
Beschluss der Mitgliederversammlung 10.03.2013:
Bis auf den Grundbeitrag werden alle übrigen Beitragssätze im Intervall von 2 Jahren um 2 € angehoben – (nächste Erhöhung 2025).
Weiterer Beschluss der Mitgliederhauptversammlung 2007:
- Mit dem Alter von 18 Jahren erlischt im Allgemeinen die Zugehörigkeit zum Familienbeitrag, unabhängig davon, ob sich das entsprechende Mitglied in der Ausbildung befindet oder nicht. Es erfolgt durch die Mitgliederverwaltungsstelle des Vereins, ohne Rückfragen, die Änderung, bzw. Anpassung des Mitgliederbeitrags auf die dem Verein vorliegenden Bankverbindung (im Regelfall das Bankkonto eines Elternteils). Ist dies nicht gewollt, so ist die neue Bankverbindung der Mitglieder-Verwaltungsstelle des Vereins in schriftlicher Form frühzeitig mitzuteilen. Unter Berücksichtigung der internen Aktivenmeldungen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen, kann sich hier der Mitgliederbeitrag beträchtlich verändern.
- Ausnahmeregel - Kindergeld:
Mitglieder über 18 Jahre, deren Eltern noch Kindergeld erhalten, können weiterhin dem Familienbeitrag zugeordnet werden. Vorrausetzung ist aber ein schriftlicher Nachweis aus dem hervorgeht, dass Kindergeld bezogen wird. Das Mitglied hat bis zum 31. Januar eines Jahres diesen Nachweis selbstständig und ohne Aufforderung der Mitgliederverwaltungsstelle des Vereins in schriftlicher Form vorzulegen. Für einzelne aktive Mitglieder, die keinem Familienbeitrag zugeordnet sind, aber Kindergeld beziehen, gilt der Beitrag entsprechend "Jugendliche von 14-17 Jahre zuzüglich Grundbeitrag (Summe 54 €)".
- Seniorenregelung:
Für alle Mitglieder die Jahrgang 1947 und älter sind gilt weiterhin § 8 der alten Satzung: Auszug der Satzung § 8: "Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder ab 60 Jahren, die vorher mindestens 10 Jahre dem Verein angehört haben und nicht mehr aktiv im Verein Sport treiben."
|