Sehr geehrte Mitglieder, hiermit laden wir zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag, den 05.03.2016, um 20:00 Uhr im Speiseraum der Schützenhalle in Altenbüren ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Gedenken der verstorbenen Mitglieder 2015
- Protokoll der Mitgliederversammlung vom 21.03.2015
- Kassenbericht mit anschließendem Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes und Wahl eines neuen Kassenprüfers
- Jahresbericht des 1. Vorsitzenden Volker Dietrich
- Berichte der Abteilungen mit anschließender Aussprache über die Berichte
- Neuwahlen Vorstand
- Satzungsänderung:
Alt:
§1 | Der Verein ist im Jahre 1923 gegründet worden. Die Vereinsfarben sind grün-weiß. Der Sitz ist Brilon 7 - Altenbüren. Er Soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein trägt den Namen Turn- und Sportverein Elmerborg Altenbüren. | §2 | Zweck des Vereins ist es, durch Leibeserziehung zur körperlichen und damit auch zur geistigen Ertüchtigung seiner Mitglieder beizutragen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. | §3 | Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | §5 | Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigen. |
Neu:§1 | Der Verein ist im Jahre 1923 gegründet worden. Die Vereinsfarben sind grün-weiß. Der Sitz ist Brilon - Altenbüren. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein trägt den Namen Turn- und Sportverein Elmerborg Altenbüren. | §2 | Zweck des Vereins ist es, durch Leibeserziehung zur körperlichen und damit auch zur geistigen Ertüchtigung seiner Mitglieder beizutragen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | §3 | Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder des Vorstands nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr. Vereinsämter können unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage auch im Rahmen einer entgeltlichen Tätigkeit oder im Rahmen einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Über die erforderliche Anstellung und weitere Entscheidungen im Rahmen der entgeltlichen Vereinstätigkeit entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Ferner haben die Vorstandsmitglieder sowie mit Aufgaben zur Förderung des Vereins betraute Mitglieder gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Ersatz der ihnen im Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen (§670 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins. | §5 | Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigen. |
- Anträge
- Vorschau auf das Vereinsjahr 2016
- Verschiedenes
Ergänzende Anträge sind innerhalb der satzungsmäßig vorgesehenen Frist (bis drei Tage vor der Versammlung) schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder.
Mit sportlichem Gruß TuS »Elmerborg« Altenbüren Der Vorstand |