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TuS Altenbüren

Mitglied werden

Um Mitglied zu werden, ist diese Beitrittserklärung (PDF) herunterzuladen und ausgefüllt an ein Vorstandsmitglied abzugeben.

Mitgliederbeiträge 2026

Mitgliedschaft Beitrag mit Grundbeitrag
Familienbeitrag, alle SportartenHöchstbetrag, alle Familienmitglieder können ohne weitere Kosten in allen Sportarten des Vereins aktiv teilnehmen. – 92 €
Fußball, Tennis 66 € 90 €
Freizeit- und Breitensport 46 € 70 €
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, alle Sportarten 32 € 56 €
Kinder unter 14 Jahren, alle Sportarten 26 € 50 €

Grundbeitrag für aktive und passive Mitglieder: 24 €.
Aktive und passive Senioren ab 65 Jahren zahlen 19 € statt des Grundbeitrags.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.03.2013

Bis auf den Grundbeitrag werden alle übrigen Beitragssätze im Intervall von 2 Jahren um 2 € angehoben (nächste Erhöhung 2027).

Weitere Beschlüsse der Mitgliederhauptversammlung 2007

  • Mit dem Alter von 18 Jahren erlischt im Allgemeinen die Zugehörigkeit zum Familienbeitrag, unabhängig davon, ob sich das entsprechende Mitglied in der Ausbildung befindet oder nicht. Es erfolgt durch die Mitgliederverwaltungsstelle des Vereins, ohne Rückfragen, die Änderung bzw. Anpassung des Mitgliederbeitrags auf die dem Verein vorliegende Bankverbindung (im Regelfall das Bankkonto eines Elternteils). Ist dies nicht gewollt, so ist die neue Bankverbindung der Mitgliederverwaltungsstelle des Vereins in schriftlicher Form frühzeitig mitzuteilen. Unter Berücksichtigung der internen Aktivenmeldungen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen, kann sich hier der Mitgliederbeitrag beträchtlich verändern.
  • Ausnahmeregel Kindergeld: Mitglieder über 18 Jahre, deren Eltern noch Kindergeld erhalten, können weiterhin dem Familienbeitrag zugeordnet werden. Voraussetzung ist aber ein schriftlicher Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Kindergeld bezogen wird. Das Mitglied hat bis zum 31. Januar eines Jahres diesen Nachweis selbstständig und ohne Aufforderung der Mitgliederverwaltungsstelle des Vereins in schriftlicher Form vorzulegen. Für einzelne aktive Mitglieder, die keinem Familienbeitrag zugeordnet sind, aber Kindergeld beziehen, gilt der Beitrag entsprechend „Jugendliche von 14 bis 17 Jahren zuzüglich Grundbeitrag“ (Summe 56 €).
  • Seniorenregelung: Für alle Mitglieder, die Jahrgang 1947 und älter sind, gilt weiterhin § 8 der alten Satzung: „Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder ab 60 Jahren, die vorher mindestens 10 Jahre dem Verein angehört haben und nicht mehr aktiv im Verein Sport treiben.“